Mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 wurde Kindern mit Handicaps der Weg für eine inklusive Beschulung an einer ortsnahen Regelschule geebnet. Das heißt, Kinder mit Behinderungen können ab diesem Zeitpunkt nicht nur an den jeweiligen Förderschulen, sondern auch an ihren „Wunschschulen“ unterrichtet werden. Die Kinder erhalten hier spezielle Förderungen, die ihren verschiedenen individuelle Bedürfnisse(Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung) Rechnung tragen sollen.

An der Grundschule Hellweg nehmen derzeit vornehmlich Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen am „Gemeinsamen Lernen“ teil. Verantwortlich für die Erstellung individueller Förderpläne und die konzeptionelle Umsetzung des Gemeinsamen Lernens ist derzeit die Lehrerin für Sonderpädagogik Kathrin Klammt.